LOW-COST AIRPORT PARKING

AGB:


BEDINGUNGEN FÜR OFF AIRPORT PARKING STAND 09/2008


1. Dieser Mietvertrag kommt mit Erhalt der Vertragsbestätigung des Vermieters durch den Mieter zustande. Die Zahlung des Mietzinses erfolgt ausschließlich durch Belastung der Kreditkarte des Mieters, Onlinezahlung des Mieters, per Sofortüberweisung mit PIN/TAN, Lastschrifteinzug auf Grundlage einer vom Mieter erteilten Einzugsermächtigung oder durch Barzahlung am Parkierungsobjekt. Der Vermieter akzeptiert die folgenden Kreditkarten: VISA, American Express, Diners Club und Mastercard. Der Vermieter behält sich vor, bei fehlender Zahlung bzw. Deckung der Kreditkarte/des angegebenen Bankkontos den Vertragsabschluß abzulehnen und/oder die Buchung nicht durchzuführen. Wenn Buchungen mit ausländischen Kreditkarten vorgenommen werden, so werden die Rechnungsbeträge vom Kreditkartenbetreiber in die betreffende Landeswährung umgerechnet und zwar zum am Bearbeitungstag gültigen Umtauschkurs. Der Mieter ist verpflichtet, folgende Angaben zu machen:

  • amtliches KFZ-Kennzeichen des eingestellten PKWs
  • Anzahl der Mitreisenden;
  • planmäßiger Zeitpunkt des Abflugs und Flugnummer;
  • planmäßiger Zeitpunkt der Ankunft/Rückkehr und Flugnummer.

Soweit es zu Änderungen der Abflugs- und/oder Ankunftszeiten kommt, wird der Mieter den Vermieter unter Telefon-Nummer 0211 38427 79 oder aus dem Ausland 0049 211 38427 79 informieren. Verlängert sich die Parkdauer über die ursprüngliche vereinbarte Parkdauer, so hat der Mieter den Mietzins für die verlängerte Parkdauer bei der Parkaufsicht im Parkierungsobjekt zum jeweils gültigen regulären Tarif nachzuzahlen. Der reguläre Tarif wird vom Vermieter festgesetzt und kann von den angegebenen Preisen abweichen.

2. Vertragspartner auf Seiten des Vermieters ist:

Q-Park GmbH & Co. KG
Talstr. 1
40217 Düsseldorf
Steuernummer: DE-119420499

Widerrufsbelehrung:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, e-mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Q-Park GmbH & Co. KG
Talstr. 1
40217 Düsseldorf
Telefax-Nr.: 0211/38427 79
E-Mail-Adresse: servicecenter@q-park.de

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insofern ggf. Wertersatz leisten.

Besondere Hinweise:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download etc.).

2a) Erfolgt innerhalb der Frist gemäß Widerrufsbelehrung kein Widerruf der Vertragserklärung durch den Mieter, so ist der Mieter darüber hinaus berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen zu stornieren:

Erfolgt die Stornierung vor dem Kalendertag des vereinbarten Mietbeginns bis zum

aa) 56. Kalendertag, hat derMieter als pauschlierten Schadensersatz einen Betrag von 20 %
bb) 28. Kalendertag, hat der Mieter als pauschlierten Schadensersatz einen Betrag von 40 %
cc) 14. Kalendertag, hat der Mieter als pauschlierten Schadensersatz einen Betrag von 80 %

der für den vereinbarten Mietzeitraum anfallenden Mietzinses an den Vermieter zu entrichten. Hat der Mieter den Mietzins bereits entrichtet, so werden die vorgenannten Schadenspauschalen von der Mietzinsrückerstattung in Abzug gebracht. Der Mieter ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

2b) Für die Fristen nach 2 a) ist der Zugang der Stornierung beim Vermieter maßgeblich.

3. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter für die Mietdauer einen Stellplatz im umseitig genannten Parkierungsobjekt zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Stellplatzes besteht nicht.

4. Der Stellplatz darf ausschließlich zur Einstellung von Personenkraftfahrzeugen („PKW") genutzt werden, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen sind. Eine Nutzungsüberlassung des Stellplatzes an Dritte ist unzulässig. Soweit es sich bei der Parkierungsanlage ganz oder teilweise um eine Tiefgarage handelt, ist das Einstellen von Kraftfahrzeugen mit Gasantrieb untersagt. Bei der Nutzung der Parkierungsanlage hat der Mieter die in der Parkierungsanlage befindlichen Verkehrszeichen zu beachten und die Anweisungen des Personals des Vermieters zu befolgen. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend.

5. Der Vermieter stellt für die Anzahl der zuvor mitgeteilten Insassen eingestellter Personenkraftwagen einen regelmäßigen Shuttle-Service zum jeweiligen Flughafen zur Verfügung (einmaliger Transfer des Mieters und der im eingestellten Fahrzeug Mitreisenden vom Parkierungsobjekt zum Flughafen und zurück). Die Betriebszeiten, Intervalle und die regelmäßige Dauer des einfachen Transfers sind für den jeweiligen Flughafen der Website des Vermieters zu entnehmen.

6. Der vereinbarte Mietzins beinhaltet das Entgelt für die Bereitstellung des Stellplatzes, sämtliche auf den Stellplatz entfallenden Betriebskosten des Parkierungsobjektes, die Kosten für den einmaligen Transfer der Insassen des eingestellten Fahrzeuges vom Parkierungsobjekt zum Flughafen und zurück sowie die anfallende gesetzliche Umsatzsteuer.

7. Der Mietzins für den umseitig vereinbarten Nutzungszeitraum ist im voraus nach Abschluss des Mietvertrages durch Abbuchung von den akzeptierten Kreditkarten, Onlinezahlung des Mieters per Sofortüberweisung mit PIN/TAN, Lastschrifteinzug auf Grundlage einer vom Mieter erteilten Einzugsermächtigung oder durch Barzahlung am Parkierungsobjekt, zu entrichten. Der Mieter kann gegenüber dem Mietzins nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

8. Die Einstellung von Fahrzeugen erfolgt (mit Ausnahme von dParkierungsobjekten mit Einpark-Service) auf Gefahr des Mieters bzw. Einstellers. Der Vermieter übernimmt keinerlei Obhutspflichten für das eingestellte Fahrzeug, insbesondere keine Bewachung oder Verwahrung. Dies gilt auch, soweit der Mieter eine Einbruchs- und Diebstahlsversicherung mit Q-Park abschließt. Außerhalb der Öffnungszeiten des Parkierungsobjektes erfolgt kein Winterdienst. Das Betreten des Parkierungsobjektes erfolgt insoweit auf eigene Gefahr.

9. Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit er nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt haftet. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen seiner Angestellten und Beauftragten. Der Mieter ist verpflichtet, jeden Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen des Parkierungsobjekts anzuzeigen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die ausschließlich durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht worden sind.

10. Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Vermieter der Dritten zugefügten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch für von ihm zu vertretende Verunreinigungen der Parkierungsanlage.

11. Der Mietvertrag ist für die in der Anmeldemaske genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.

12. Der Vermieter ist bei Verstößen des Mieters gegen gesetzliche oder ordnungsbehördliche Vorschriften, die Pflichten gemäß dieses Mietvertrages zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter dieses Verhalten trotz schriftlicher Abmahnung fortsetzt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

13. Dem Vermieter steht wegen seiner Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters, insbesondere dem eingestellten Fahrzeug, zu.

14. Sämtliche Willenserklärungen und Mitteilungen des Mieters sind unter Angabe der Buchungsnummer ausschließlich an die oben genannte Adresse des Vermieters oder an die Parkaufsicht im jeweiligen Parkierungsobjekt zu richten.

15. Der Mieter gestattet dem Vermieter, zur Durchführung des Shuttle-Services folgende personenbezogene Daten des Mieters an den Betreiber des Shuttle-Services zur Verfügung zu stellen:

  • Name und Vorname;
  • Anzahl der Mitreisenden (einschließlich etwaiger Änderungen);
  • planmäßiger Zeitpunkt des Abflugs und Flugnummer (einschließlich etwaiger Änderungen);
  • planmäßiger Zeitpunkt der Ankunft/Rückkehr und Flugnummer (einschließlich etwaiger Änderungen);
  • Standort des PKWs des Mieters.


16. Besondere Bestimmungen für Off Airport Parken an Parkierungsanlagen mit Einpark-Service:
Abweichend von den vorstehenden Bedingungen gilt für das Off Airport Parken an Parkierungsobjekten mit Einpark-Service folgendes:

a) Beim Off Airport Parken an Parkierungsobjekten mit Einpark-Service hat der Mieter sich am Parkierungsobjekt zu Beginn der vereinbarten Mietdauer bei der Parkaufsicht zu melden und seinen PKW sowie die zugehörigen PKW-Schlüssel abzugeben. Mit Übergabe von PKW und Schlüsseln kommt zwischen dem Vermieter und dem Mieter ein Verwahrungsvertrag zustande.

b) Bei Übergabe von Schlüssel und PKW hat der Mieter sämtliche Wertgegenstände aus dem PKW zu entfernen und ein Übergabeprotokoll wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen, in dem der Zustand und etwaige Mängel bzw. Beschädigungen des übergebenen PKWs sowie etwa noch im Fahrzeug befindliche Gegenstände festgehalten werden. Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Wertgegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen. Das Übergabeprotokoll ist vom Mieter gegenzuzeichnen. Die Parkaufsicht ist berechtigt, Foto- bzw. Videoaufnahmen vom abgegebenen PKW zu fertigen. Bei Abholung des eingestellten PKW erfolgt erneut eine Inaugenscheinnahme des eingestellten PKW durch die Parkaufsicht und den Mieter, wobei ebenfalls ein Übergabeprotokoll angefertigt wird, das den Zustand des an den Mieter übergebenen PKWs und etwa darin befindlicher Gegenstände dokumentiert. Die Parkaufsicht ist berechtigt, Foto- bzw. Videoaufnahmen vom abgegebenen Fahrzeug zu fertigen (dopplung, siehe oben). Das Übergabeprotokoll ist vom Mieter gegenzuzeichnen. Stellt sich bei Übergabe des PKW heraus, dass der PKW nicht in verkehrssicherem Zustand ist, kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten.

c) Der PKW wird von Mitarbeitern des Vermieters auf dem Parkierungsobjekt geparkt; der Mieter gestattet dem Vermieter ausdrücklich, das Fahrzeug bei Übergabe und Rückgabe sowie – soweit erforderlich – zu sonstigen Parkbewegungen auf dem Parkierungsobjekt zu bewegen. Das Betreten der Parkierungsanlage durch den Mieter ist untersagt.

d) Für Untergang, Beschädigung und Verlust des in Obhut gegebenen PKWs und sonstiger übergebener Sachen – mit Ausnahme von Wertsachen und soweit die Sachen im Übergabeprotokoll vom Mieter angegeben wurden - haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Verwahrung. Eine haftung für im PKW belassene Wertsachen ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit er nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt haftet. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen seiner Angestellten und Beauftragten. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen des Parkierungsobjekts anzuzeigen. Die Bestimmungen der vorstehenden Ziffern 8, 9 und 10 finden keine Anwendung.

e) Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Vermieter oder Dritten zugefügten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch für von ihm zu vertretende Verunreinigungen der Parkierungsanlage.

 

© park-and-travel.de.de 2008 // eCommerce Engine © 2004 xt:Commerce